Teilnahmebedingungen EHI Quality Partner (QP)

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§ 1 Gegenstand der Teilnahmebedingungen

Der Vertrag wird geschlossen zwischen dem Händler (nachfolgend VP genannt) innerhalb der geprüften Plattform und EHI Retail Institute (nachfolgend EHI genannt) als Herausgeber des Quality Partner Logos (nachfolgend QP-Logo genannt).

Diese Bedingungen enthalten alle Mitwirkungspflichten sowie Beginn und Ende der Vertragslaufzeit für die Teilnahme des Vertragspartners (nachfolgend VP) am Programm QP.

Der Plattformbetreiber (nachfolgend Betreiber) ist berechtigt, im Namen des EHI gegenüber dem VP Maßnahmen zu ergreifen, soweit dies für die Erfüllung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Dazu gehört z.B. die Erfüllung der Mitwirkungspflichten.

§ 2 Prüfung und Voraussetzungen

Notwendige Voraussetzungen

VP können nur Händler werden, die ihre Produkte inner-halb einer Plattform anbieten, die bereits als Geprüfte Shopping-Mall geprüft und ausgezeichnet ist. Durch die erfolgreiche Prüfung der Plattform sind bereits die Kriterien bezüglich aller vom Betreiber zentral bereitgestellten Elemente und Prozesse erfüllt. Dies betrifft gemäß Kriterienkatalog Geprüfte Shopping-Mall: Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung, Anbieterkennzeichnung, Anforderung an die Gestaltung der Rechtstexte, Produktdarstellung und Preisangaben, Zahlungsbedingungen, Transparenz im Bestellablauf, Eingangsbestätigung, nachvertragliche Mitteilungspflicht, Datenschutz und Datenschutzerklärung, Werbung, Sicherheit und Datenverschlüsselung.

Gegenstand der Prüfung

Bevor die Auszeichnung QP vergeben wird, hat der Bewerber, bzw. der Händler folgende Punkte zu erfüllen, die von EHI und Betreiber überprüft werden:

(1) Der VP legt einen gültigen Gewerbenachweis vor (z.B. Gewerbeschein);

(2) verwendet geeignete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Dafür können der VP zwischen folgenden Alternativen wählen:

  • Verwendung eigener AGB, sofern diese von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erstellt wurden und der Händler hierüber einen schriftlichen Nachweis erbringt;
  • Verwendung geeigneter Standard-AGB eines spezialisierten Dienstleisters, sofern der Händler hierüber einen Nachweis erbringt;
  • Verwendung der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Standard-AGB von EHI mit eingeschränkter Bearbeitungsmöglichkeit.

EHI und Betreiber behalten sich vor

  • darüber zu entscheiden, ob eine Anforderung im Einzelfall erfüllt ist
  • während der Vertragslaufzeit stichprobenartig zu kontrollieren, ob die Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

§ 3 Aufwandsentschädigung

Für die Teilnahme am QP-Programm fällt eine wiederkehrende Aufwandsentschädigung für Prüfung, Aktualisierung von Vorlagen und Beschwerdemanagement an. Höhe und Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Gebührenverzeichnis, dass der Betreiber der Plattform im Auftrag des EHI auf den Informationsseiten für Händler bereitstellt.

 

§ 4 Leistungen​

Das EHI wird

  • dem VP in Kooperation mit dem Betreiber geeignete Vorlagen für rechtlich relevante Informationen auf den Shopseiten zur Verfügung stellen;
  • den VP während der Vertragslaufzeit zur Nutzung des Logos ermächtigen. Diese Genehmigung ist ausdrücklich beschränkt auf die Anzeige innerhalb der geprüften Plattform;
  • den VP in der online verfügbaren Liste der QP-Shops führen;
  • den VP und dessen Kunden bei der Klärung von Beschwerdefällen durch ein Verfahren zur Streitschlichtung zu unterstützen;
  • den VP zur Nachbesserung seiner Leistungsprozesse auffordern, wenn Missstände bei der Ausführung oder Anbahnung von Bestellungen dies erforderlich machen.

§ 5 Beschwerdemanagement

Der VP nimmt am Beschwerdemanagement des Systems QP teil und verpflichtet sich,

  • auf Kundenbeschwerden, die über das EHI an ihn weitergeleitet werden, innerhalb von 3 Werktagen inhaltlich zu reagieren;
  • das EHI und den Betreiber bei der Klärung von Beschwerdefällen aktiv zu unterstützen, z.B. durch Auskünfte über betroffene Geschäftsvorfälle;
  • Aufforderungen von EHI und Betreiber zur Nachbesserung seiner Leistungsprozesse gegenüber Kunden nachzukommen, wenn Missstände bei der Ausführung oder Anbahnung von Bestellungen dies erforderlich machen.

§ 6 Mitwirkungspflichten​

Der VP ist verpflichtet,

  • für die Darstellung rechtlich relevanter Informationen innerhalb der geprüften Plattform Vorlagen zu verwenden, die ihm vom Betreiber in Kooperation mit dem EHI zur Verfügung gestellt werden. Andere Bausteine-Pakete, z.B. von Spezialanbietern für Vertragsdokumente, dürfen verwendet werden, wenn Sie von EHI und Betreiber dafür freigegeben sind;
  • Aufforderungen zur Aktualisierung von Inhalten unverzüglich nachzukommen.

§ 7 Verwendung des Siegels

Der VP ist verpflichtet,

  • für die Darstellung rechtlich relevanter Informationen innerhalb der geprüften Plattform Vorlagen zu verwenden, die ihm vom Betreiber in Kooperation mit dem EHI zur Verfügung gestellt werden. Andere Bausteine-Pakete, z.B. von Spezialanbietern für Vertragsdokumente, dürfen verwendet werden, wenn Sie von EHI und Betreiber dafür freigegeben sind;
  • Aufforderungen zur Aktualisierung von Inhalten unverzüglich nachzukommen.

§ 8 Vertragsänderungen

Werden die Teilnahmebedingungen geändert, wird EHI oder der Betreiber den VP schriftlich informieren. Widerspricht der VP den Änderungen nicht innerhalb von 4Wochen, so gelten die Änderungen als genehmigt. Das EHI ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit die Preise für die Teilnahme am System anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozentpunkten kann der VP von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

§ 9 Vertragsdauer/-kündigung und Entzug des Logos

Der Händler kann die Teilnahme am Programm QP im Backend der Plattform beantragen. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Betreiber der Plattform und EHI die An-meldung nach erfolgreicher Überprüfung gem. § 2 akzeptieren. Die Laufzeit und Kündigung richtet sich grundsätzlich nach den Angaben innerhalb der Plattform.

Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte ist das EHI zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses und zum Entzug des Siegels berechtigt, wenn

  • der VP seine Mitwirkungspflichten nach § 5, § 6 und § 7 nicht erfüllt;
  • der VP seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des VP auf Antrag eines Dritten eröffnet wird;
  • die notwendigen Voraussetzungen oder die Prüfkriterien nach § 2 nicht mehr erfüllt werden.

§ 10 Keine Rechtsberatung

EHI und Betreiber leisten keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Eine individuelle juristische Prüfung kann und darf im Rahmen des QP-Programms nicht geleistet werden. Informationen und Muster im Rahmen der Prüfung dienen ausschließlich als Orientierungshilfe. Der VP ist selbst dafür verantwortlich, individuellen kundigen Rechtsrat einzuholen, um zu gewährleisten, dass sein Geschäftsgebaren den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

§ 11 Haftung​

Eine Haftung von EHI und Betreiber für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, wenn vertragswesentlichen Pflichten, Leben, Gesundheit oder Körper betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und aus Garantie bestehen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für sonstige Schäden, die durch Verzug, durch eine zu vertretende Unmöglichkeit oder durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen, ist auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, maximal bis zum 10fachen Wert des Auftragsgegenstandes.

§ 12 Nebenbestimmungen ​

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des EHI oder des Betreibers. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als unwirksam herausstellen, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag so zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.