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Verpflichtende Handelsrücknahme

Das neue Gesetz soll dafür sorgen, dass weniger Elektroaltgeräte über den Hausmüll entsorgt und mehr Elektroaltgeräte recycelt werden. Um dies zu erreichen, gilt neben der Registrierungs- nun eine Rücknahmepflicht. Diese gilt für zwei Konstellationen. Die „1:1-Rücknahme“: Der Händler muss für jedes verkaufte Gerät, ein gleichartiges Altgerät zurücknehmen. Die „0:1-Rücknahme“: Der Händler muss Elektrokleingeräte zurücknehmen, auch ohne dass der Verbraucher ein Neugerät kauft.

Neue Vertreiberpflichten

Falls Online- und Versandhändler Elektrogeräte ins europäische Ausland vertreiben, müssen nun detaillierte Anforderungen an die Gerätelizensierung beachtet sowie Vorgaben zur Bestellung eines sogenannten Bevollmächtigten erfüllt werden.

Wen betrifft das Gesetz?

Betroffen sind alle Vertreiber von Elektroaltgeräten, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern verfügen. Die Rücknahme ist durch geeignete Rückgabemöglichkeiten „in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer“ zu gewährleisten.