Seite wählen

Online-Lebensmittelhändler mit Siegel – EHI Geprüfter Online-Shop und BVL kooperieren

Logo Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Köln 30.08.2013 EHI Geprüfter Online-Shop unterstützt das BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) dabei, den Lebensmitteleinkauf im Internet sicherer zu machen. Die gemeinsame Zentralstelle der Bundesländer beim BVL, kurz G@ZIELT, soll vor allem nach Angeboten von Lebensmitteln suchen, die den Verbraucher täuschen oder seiner Gesundheit schaden können sowie nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen.

Shops müssen sich bei Lebensmittelüberwachung registrieren

Bei der Kontrolle arbeiten die Bundes- und Landesbehörden mit von der Initiative D21 empfohlenen Gütesiegelanbietern zusammen. Online-Anbieter, die mit Lebensmitteln handeln, können die Siegel wie „EHI Geprüfter Online-Shop“ ab sofort nur noch erwerben, wenn sie sich bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachung registriert haben.

„Wir freuen uns, die Kontrollbehörden mit dem BVL an der Spitze bei dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Der Online-Handel mit Lebensmitteln ist ein Geschäftsbereich, der deutlich an Bedeutung gewinnen wird. Die Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass auch die Shopbetreiber im Internet der behördlichen Kontrolle unterliegen“, erklärt Thorsten Scharmacher, Leiter EHI Geprüfter Online-Shop.

Bisher kommen nicht alle Pflicht nach

Bisher kommen nicht alle Anbieter von Lebensmitteln ihrer Pflicht zur Registrierung nach. Vor allem bei Nahrungsergänzungsmitteln wie Schlankheits- und Schönheitsprodukten, sexuellen Stimulanzien und Sportlernahrung sollten Verbraucher dringend auf die Registrierung achten, betonte der Verbraucherschutz. Zwar könne keine Behörde, kein Betrieb und kein Siegel eine hundertprozentige Sicherheit für Produkte garantieren, erklärte der Verbraucherschutz weiter. Das Siegel bedeute aber, dass der jeweilige Online-Betrieb nach denselben Kriterien überwacht werde wie der herkömmliche Supermarkt.